Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!

Hier können wir vielleicht schon vorab einige Ihrer Fragen zu unserer Praxis, einer Verordnung oder unseren Therapieangeboten klären.

häufig gestellte Fragen

    Wie bekomme ich eine Verordnung für eine sprachtherapeutische Behandlung?

    Um eine Verordnung zu erhalten, müssen Sie sich ( oder Ihr Kind) bei einem Arzt vorstellen. In der Regel erhalten Sie die Verordnung von Allgemeinärzten, Kinderärzten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniatern, HNO-Ärzten, Pädaudiologen, in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ/ DBZ/ MVZ), bei Zahnärzten, Kieferorthopäden, und Neurologen. Nach der Diagnosestellung druch den Arzt erhalten Sie dort eine entprechende Verordnung.

    Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen. 

    Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

    Beim ersten Besuch in der „sprechbar“ bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte bzw. die Ihres Kindes mit. Sollten Sie bereits relevante Gutachten oder Berichte haben, wäre es schön, wenn Sie diese ebenfalls mit in die Praxis bringen würden.

    Bitte denken Sie auch daran, die (Heilmittel-) Verordnung mitzubringen!

    Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

    Gesetzliche Krankenkassen ordnen logopädische Behandlungen als Heilmittel der medizinischen Grundversorgung zu. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen.

    Die Höhe der Eigenbeteiligung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% zu zahlen. Da die Zuzahlungen jedoch auf die maximale Höhe von 2% des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen max. bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.

    Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.

    Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen logopädische Therapie zu erhalten. Menschen, deren Stimme besonderes Training braucht oder starken Belastungen ausgesetzt ist wie z. B. Sänger, Moderatoren oder Schauspieler erhalten gegen Honorar ebenfalls logopädische Beratung und Coachings.

    Was ist wichtig für den Erfolg der Therapie?

    Um die Sprachtherapie erfolgreich abschließen zu können, ist es wichtig, dass die Therapie regelmäßig stattfindet und die häuslichen Übungen gewissenhaft durchgeführt werden.
    Ein interdisziplinärer Austausch (mit Ärzten, anderen Therapeuten etc.) ist wünschenswert, um eine optimale Therapieplanung gewährleisten zu können.

    Wie lange dauert die Behandlung?

    Wie lange eine Sprachtherapie dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Unter anderem vom Störungsbild, Alter des Patienten/der Patientin und der häusliche Mitarbeit. Eine Intervall-Therapie ist möglich und bei einigen Störungsbildern auch sinnvoll. Den genauen Therapieverlauf besprechen wir persönlich mit Ihnen.

    Wie oft finden die Termine statt?

    Regulär erhalten Sie eine Verordnung/ein Rezept mit einer sog. „Therapiefrequenz“ von 1x pro Woche; je nach Bedarf kann diese Frequenz auch 1-2x pro Woche oder von Beginn der Behandlung an 2x pro Woche umfassen.

    Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

    Eine Therapieeinheit beträgt in aller Regel 30 bis 45 Minuten einschließlich Vor- und Nachbereitung. Je nach Störungsbild finden ein oder zwei Therapieeinheiten pro Woche statt. Die Dauer der gesamten Therapie kann sich deshalb über wenige Sitzungen, aber auch über mehrere Jahre erstrecken.

    Gibt es Hausbesuche oder Besuche in Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten?

    Zum Service der „sprechbar“ gehören auch Hausbesuche oder Besuche in Einrichtungen wie Schule oder Kindergarten. Der Hausbesuch muss vom Arzt verordnet werden!  

    Wir bieten auch Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie mit Wohn- und Pflegeeinrichtungen an und arbeiten auch in Ihrer Einrichtung vor Ort.

    Gerne übernehmen wir für Sie die individuelle Terminkoordination mit der Einrichtung.