Mit Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie pro Rezept eine Rezeptgebühr in Höhe von 10€ sowie 10% des Rechnungsbetrages zuzahlen. Ob Sie von diesen Zuzahlungen befreit werden können, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.
Typische Therapiefelder sind:
- Sprachstörungen (Aphasien)
- Sprechstörungen (Dysarthrien)
- Stimmstörungen (Dysphonien)
- Myofunktionelle Störungen
- Redeflussstörungen
- Sprechapraxien
- Fazialisparesen

Sprachstörungen (Aphasien)
Verlust oder Störung der bereits ausgebildeten Sprache infolge einer Hirnschädigung (z. B. durch Schlaganfall oder Unfall).
Sprechstörungen (Dysarthrien)
Störung der Atmung, der Stimme und des Sprechens infolge einer Hirnschädigung oder eines neurologischen Krankheitsbildes.
Stimmstörungen (Dysphonien)
Einer Stimmstörung liegen funktionelle oder organische Ursachen zugrunde. Diese treten oft auch in Kombination miteinander auf. Insbesondere ist bei einer Dysphonie die Leistungsfähigkeit der Stimme beeinträchtigt. Daneben machen sich Veränderungen des Stimmklanges bemerkbar.
Myofunktionelle Störungen
Bewegungen der Zungen- und Mundmuskulatur weichen von den regelrechten Funktionen ab. Häufig auch in Verbindung mit Zahn- oder Kieferfehlstellungen und Aussprachestörungen.
Redeflussstörungen
Zu den Redeflussstörungen zählen Stottern und Poltern. Beim Stottern ist der Redefluss geprägt von Blockierungen und/oder Wiederholungen von Lauten, Silben oder Wörtern.
Poltern: Störung des Redeflusses mit hastigem, übereiltem Sprechablauf, Laut- und Wortauslassungen und -wiederholungen, sowie Satzverschränkungen.
Sprechapraxien
Sprechbewegungen können nicht mehr korrekt programmiert und willkürlich ausgeführt werden, die Bewegungsfähigkeit an sich ist jedoch nicht eingeschränkt.
Fazialisparesen
Bei der Fazialisparese oder Gesichtslähmung ist ein Teil der Gesichtsmuskulatur gelähmt. Ursache ist eine gestörte Funktion des Gesichtsnervs (Nervus facialis).
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